Rechtsanwälte Deistler und Magg

Abgebrochene Online-Auktionen und die Folgen

Der BGH hat in zwei Entscheidungen vom 12.11.2014 und vom 10.12.2014 einen im Wege der Internet-Auktion („eBay“) abgeschlossenen Kaufvertrag auch bei einem groben Mißverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung als wirksam angesehen.

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