Das Herunterladen von Musiktiteln kann teuer werden
Der BGH hat in drei Entscheidungen vom 11.06.2015 erneut bestätigt, daß Tonträgerhersteller Ansprüche auf Schadensersatz und Erstattung von Abmahnkosten wegen des Vorwurfs des Filesharing haben.
Es war festgestellt worden, daß über bestimmte IP-Adressen eine Vielzahl von Musiktiteln zum Herunterladen verfügbar gemacht worden war. Der BGH bestätigte Ansprüche der Tonträgerhersteller gegen die Inhaber der den jeweiligen IP-Adressen zugewiesenen Internetanschlüssen auf Schadensersatz in Höhe von insgesamt 3.000,00 € sowie auf Ersatz von Abmahnkosten.