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Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte stärkt Väterrechte

In einem Urteil vom 15.01.2015 entschieden die Straßburger Richter, daß eine Verletzung des Art. 8 EMRK (Recht auf Achtung des Familienlebens) vorliege, wenn der Vater trotz einer gerichtlichen Umgangsregelung keine Möglichkeit gehabt habe, seinen Anspruch umzusetzen und somit seinen Sohn aufwachsen zu sehen.

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