Abgebrochene Online-Auktionen und die Folgen
Der BGH hat in zwei Entscheidungen vom 12.11.2014 und vom 10.12.2014 einen im Wege der Internet-Auktion („eBay“) abgeschlossenen Kaufvertrag auch bei einem groben Mißverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung als wirksam angesehen.
In beiden Fällen hatte der Verkäufer die Auktion jeweils vorzeitig abgebrochen. Im einen Fall hatte er außerhalb der Plattform einen Käufer gefunden und im anderen Fall hatte der Verkäufer die falsche Ansicht, er habe das Angebot ohne Einschränkung vorzeitig beenden dürfen. In beiden Fällen sprach der BGH den Klägern beträchtliche Schadensersatzsummen zu.