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Kündigung nach Heirat

 

Das BAG hat einen Fall, der bereits seit Jahren die Arbeitsgerichtsbarkeit in Deutschland beschäftigt an den Europäischen Gerichtshof verwiesen, der nun entscheiden soll, ob ein von der katholischen Kirche getragenes Krankenhaus einen Chefarzt entlassen darf, weil dieser nach einer Scheidung wieder heiratete.

Die katholische Klinik in Nordrhein-Westfalen hatte den Arzt mit der Begründung entlassen, dass die zweite Ehe nach dem Glaubensverständnis und der Rechtsordnung der Kirche ungültig sei. Die Wiederheirat sei daher ein schwerwiegender Loyalitätsverstoß, der aus Kirchensicht eine Kündigung rechtfertige.

Das BAG hob diese Kündigung mit der Begründung auf, die Wiederverheiratung gehöre zu dem grundrechtlich geschützten innersten Bereich des Privatlebens. Diese Entscheidung hob dann das Bundesverfassungsgericht auf und bestätigte den Vorrang der kirchlichen Sittenlehre. Hieraufhin legte das Bundesarbeitsgericht nun dem EuGH die Frage vor, ob die Entlassung gegen die EU-Richtlinien zur Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf verstoße.

 

 

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