Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte stärkt Väterrechte
In einem Urteil vom 15.01.2015 entschieden die Straßburger Richter, daß eine Verletzung des Art. 8 EMRK (Recht auf Achtung des Familienlebens) vorliege, wenn der Vater trotz einer gerichtlichen Umgangsregelung keine Möglichkeit gehabt habe, seinen Anspruch umzusetzen und somit seinen Sohn aufwachsen zu sehen.