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Amazon-Betriebsratsmitglieder haben keinen Anspruch auf Übernahme

Befristet beschäftigte Betriebsratsmitglieder haben einen Anspruch auf Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis, wenn die Entfristung wegen ihrer Betriebsratstätigkeit verweigert wurde. Allerdings reicht nicht allein die Vermutung der Betriebsratsmitglieder aus, sie seien wegen ihrer Betriebsratstätigkeit nicht übernommen worden, um eine Benachteiligung gemäß § 78 BetrVG annehmen zu können. Nach Auffassung des BAG hätten die klagenden Betriebsratsmitglieder der Firma Amazon nicht konkret vortragen können, daß sie wegen ihrer Betriebsratstätigkeit nicht übernommen wurden.

Nach der Rechtsprechung des BAG enden sachgrundlos befristete Arbeitsverhältnisse von Betriebsratsmitgliedern ebenso wie diejenigen anderer Arbeitnehmer grundsätzlich mit Ablauf der jeweils vereinbarten Befristung.

 

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