Rechtsanwälte Deistler und Magg

Land haftet für nicht griffigen Fahrbahnbelag

Das OLG Hamm hat in einer Entscheidung vom 18.12.2015 entschieden, daß das Land Nordrhein-Westfalen aufgrund einer Verkehrssicherungspflichtverletzung für einen Fahrbahnbelag haftet, der eine unzureichende Griffigkeit aufweist, wenn es aufgrund dieser Gefahrenquelle zu einem Motorradunfall kommt.

Es war bekannt gewesen, daß bereits mehrere Jahre vor dem Unfall der Fahrbahnbelag nicht griffig genug gewesen sei. Es wurden jedoch keine Baumaßnahmen unternommen. Auch wurden keine Warnschilder aufgestellt oder die Höchstgeschwindigkeit bei Nässe beschränkt.

Diese Entscheidung ist selbstverständlich auch auf andere Bundesländer übertragbar.

 

Haftung des Reiseveranstalters für Zusatzleistungen am Urlaubsort

Der BGH hat in einer Entscheidung vom 12.01.2016 zur Haftung des Reiseveranstalters für Zusatzleistungen am Urlaubsort, genauer zur Buchung einer Geländewagentour, getroffen. In den Entscheidungsgründen wird ausgeführt, daß es für die Frage, ob das Reiseunternehmen nur als Vermittler tätig wird oder die eigenverantwortliche Stellung als Vertragspartner einnimmt, auf den Gesamteindruck ankomme, den der Reisende bei der Vertragsanbahnung gewinne. Ausschlaggebend war im entschiedenen Fall, daß das Einfügen des Ausflugsprogramms in eine Begrüßungsmappe des Veranstalters darauf hinwies, daß es sich um ein Angebot des Veranstalters handele und dieser den Ausflug als fakultativen Bestandteil der Gesamtreiseleistung zusammengestellt und eigenverantwortlich organisiert habe.

Unwirksamkeit einer Formularklausel in Banken-AGB

Der u.a. für das Bankrecht zuständige IX. Zivilsenat des BGH hat auf die Unterlassungsklage eines Verbraucherschutzvereins entschieden, daß die Klausel in einem Darlehensvertrag zwischen einem Kreditinstitut und einem Verbraucher, wonach im Falle vorzeitiger Vollrückzahlung des Darlehens zukünftige Sondertilgungsrechte des Kunden bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung unberücksichtigt bleiben, unwirksam ist.

Nach Ansicht des BGH führt die generelle Nichtberücksichtigung vereinbarter künftiger Sondertilgungsrechte bei der Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung zu einer von der Schadensberechnung nicht gedeckten Überkompensation der Bank. Die Klausel sei deshalb mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen wird, unvereinbar und benachteiligt die Kunden entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen (BGH, 19.01.2016, Az. IX ZR 388/14).

Forderung von sehr guten Englischkenntnissen ist keine Diskriminierung

Ein Unternehmen, das von Bewerbern für Programmieraufgaben sehr gute Englischkenntnisse verlangt, bleibt innerhalb der Grenzen eines legitimen unternehmerischen Ziels und verlangt nichts Unverhältnismäßiges, wenn Englisch in der Branche, in der das Unternehmen tätig ist, die vorherrschende Kommunikationssprache ist (Entscheidung des LAG Hamburg).

 

Übergewicht kein Kündigungsgrund

Die Verfahren zu vermeintlich oder tatsächlich diskriminierten Arbeitnehmern aufgrund von Übergewicht nehmen kein Ende.

Das ArbG Düsseldorf hat am 22.12.2015 eine Kündigung als unwirksam erachtet, die mit dem Übergewicht des Arbeitnehmers begründet worden war. Allerdings hat das Gericht eine Entschädigung wegen Benachteiligung wegen Behinderung abgelehnt, weil Übergewicht keine Behinderung im Sinne des AGG darstellt, wenn davon auszugehen ist, daß das Übergewicht nicht zu einer Einschränkung der Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers führt.

 

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