Rechtsanwälte Deistler und Magg

Mietwagenvermittlungsangebot des Versicherers muss beachtet werden

 

 In der Entscheidung des BGH vom 26.04.2016 ging es um die Frage, ob dem Geschädigten im Rahmen der Schadensminderungspflicht eine kostengünstigere Anmietung eines Mietwagens zuzumuten ist, wenn feststeht, dass ihm ein günstigerer Tarif in seiner konkreten Situation ohne weiteres zugänglich gewesen wäre. Im zugrundeliegenden Sachverhalt hatte der Geschädigte ein Telefonat mit dem Sachbearbeiter der Versicherung des Schädigers geführt, in dem ihm die Vermittlung eines Mietwagens zu einem Tagespreis von 38,00 € angeboten wurde. Darauf ging der Geschädigte jedoch nicht ein, sondern mietete stattdessen bei einer Autovermietung einen Mietwagen zu einem höheren Tagespreis an. Für derartige Fälle hat der BGH nun entschieden, dass der Geschädigte derartige Angebote grundsätzlich annehmen muss.

 

Kontakt:

Deistler, Magg & Dangel
Rechtsanwälte

Marktplatz 16
89312 Günzburg

 

Tel.: 08221/4000 und 08221/4009
Fax: 08221/34921

E-Mail:
kontakt@rechtsanwalt-guenzburg.de