Rechtsanwälte Deistler und Magg

Renovierung

Nach der neuen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es künftig nicht mehr zulässig, ein einem Mietvertrag formularmäßig einem Mieter eine Renovierungspflicht aufzuerlegen, wenn dieser die Wohnung zu Beginn des Mietverhältnisses in unrenoviertem Zustand übernommen hat.

Weiterlesen

  • 1
  • 2

Kontakt:

Deistler, Magg & Dangel
Rechtsanwälte

Marktplatz 16
89312 Günzburg

 

Tel.: 08221/4000 und 08221/4009
Fax: 08221/34921

E-Mail:
kontakt@rechtsanwalt-guenzburg.de