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Vermieter müssen Trinkwasser kontrollieren


Der BGH hat auf eine Klage eines erkrankten Mieters am 06.05.2015 entschieden, daß Vermieter verpflichtet sind, das Leitungswasser regelmäßig auf Legionellen zu untersuchen.

Zwar hat der Gesetzgeber dies schon 2011 festgelegt, die Entscheidung betrifft jedoch einen Fall aus 2008, bei dem ein Mieter an einer Lungenentzündung erkrankt war.

Vermieter müssen die Qualität des Leitungswassers regelmäßig kontrollieren, um ihrer Verkehrssicherungspflicht nachzukommen. Das jetzige Urteil des BGH zeigt, daß dies auch für ältere Vorfälle gilt.

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