Rechtsanwälte Deistler und Magg

Keine Kontogebühr für Bausparverträge

 

Mit einem für die Branche fast überraschenden Urteil hat der Bundesgerichtshof am 09.05.2017 die Kontogebühren, die Bausparer für ihre Darlehenskonten bezahlen, für unwirksam erklärt.

Kunden können nun bereits bezahlte Gebühren wieder zurückverlangen – und zwar rückwirkend bis zum Jahr 2014. Ob sie für die Jahre zuvor noch Ansprüche geltend machen können, ist noch nicht entschieden, dürfte aber eher unwahrscheinlich sein.

 Wichtig zu wissen ist dabei, dass das Urteil lediglich für die Darlehenskonten der Bausparkasse und nicht für die Konten in der Sparphase gilt.

 Mit einer ähnlichen Entscheidung hatte der Bundesgerichtshof bereits im Jahre 2016 eine Art Bearbeitungsgebühr für unzulässig erklärt, die Bausparkassen nur für die Auszahlung des Darlehens verlangen.

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