Rechtsanwälte Deistler und Magg

Katholische Kirche erlaubt Wiederheirat


Die katholische Kirche lockert ihr Arbeitsrecht. Künftig sollen eine Scheidung und die erneute Heirat kein Kündigungsgrund mehr sein. Auch eingetragene Lebenspartnerschaften sollen nur noch in Ausnahmefällen zur Kündigung führen.

Eine erneute Ehe oder eine Lebenspartnerschaft sollen bei katholischen Mitarbeitern nur dann einen Kündigungsgrund darstellen, wenn sie ein „erhebliches Ärgernis in der Dienstgemeinschaft“ zur Folge hätten und die „Glaubwürdigkeit der Kirche beeinträchtigt“ würde.

Allerdings hat die zugrundeliegende modernisierte Fassung der kirchlichen Grundordnung nur empfehlenden Charakter. Sie wird erst dann in einem Bistum wirksam, wenn der jeweilige Bischof die Neuerungen explizit in Kraft setzt Sollte dies in einer Diözese nicht geschehen, gilt dort die bisherige Rechtslage.

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