Rechtsanwälte Deistler und Magg

Neues Bauvertragsrecht endgültig beschlossen

 

Mit der ab 01.01.2018 geltenden Reform des Bauvertragsrechts werden spezielle Regelungen für den Bauvertrag, den Bauträgervertrag und den Verbraucherbauvertrag eingeführt. Kernpunkte der Neuregelung sind:

  • Einführungen von Regelungen über nachträgliche Änderungen am Auftragsumfang, u.a. ein Anordnungsrecht des Bestellers, wenn die   Vertragsparteien nicht innerhalb von 30 Tagen Einvernehmen über die Änderung erzielt haben
  • Änderung und Ergänzung der Regelung zur Abnahme.
  •  Normierung der Kündigung aus wichtigem Grund
  •  Einführung einer Baubeschreibungspflicht des Unternehmers (beim Verbraucherbauvertrag)
  •  Verbindliche Vereinbarung über die Bauzeit (beim Verbraucherbauvertrag)
  •  2-wöchiges Widerrufsrecht für den Besteller (beim Verbraucherbauvertrag)
  •  Einführung spezieller Baukammern an den Landgerichten, um Bauprozesse zu beschleunigen

 

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