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Verwendung von Blitzer-Apps kostet Bußgeld

In einer Entscheidung vom 03.11.2015 entschied das Oberlandesgericht Celle, dass die Nutzung von Blitzer-Apps im Fahrzeug verboten ist. Bereits wenn die App während der Fahrt aufgerufen ist, wird ein Bußgeld fällig.

Im entschiedenen Fall hatte die Polizei bei einer Verkehrskontrolle einen Fahrer gestoppt.
In einer Halterung am Armaturenbrett war ein Smartphone mit einer betriebsbereiten Blitzer-App befestigt. Die Polizei machte ein Beweisfoto. Später erhielt der Fahrzeugführer einen Bußgeldbescheid über 75,00 €.

Die Richter bestätigten das Bußgeld und begründeten ihre Entscheidung damit, dass dann, wenn der Fahrzeugführer eine solche App während der Fahrt aufgerufen hat, sein Smartphone dazu bestimmt sei, Geschwindigkeitsmessungen anzuzeigen.

Das Urteil ist unter Juristen nicht unumstritten. Die Entscheidung könnte dazu führen,
dass die Polizei bei Verkehrskontrollen nach einer Blitzer-App auf dem Handy sucht und allein die Installation der Anwendung für ein Bußgeld reicht. Wer nicht auf eine Blitzer-App verzichten will, dem kann man derzeit nur raten, das Smartphone dem Beifahrer zu überlassen und sich die Warnungen vorlesen zu lassen.

 

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