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Bundesgerichtshof stärkt Rechte Geschädigter

Der Bundesgerichtshof stärkt in seiner Entscheidung vom 11.02.2014 die Rechte des Geschädigten in Unfallangelegenheiten.

Nach den Darlegungen des BGH genügt der Geschädigte seiner Darlegungslast zur Schadenshöhe bezüglich der Sachverständigenkosten bereits durch Vorlage der Rechnung des von ihm in Anspruch genommenen Sachverständigen. Die Versicherungen dürfen insoweit keine Kürzungen vornehmen. Sie sind nicht berechtigt, Rechnungen von Schadensgutachtern allein auf der Grundlage einer Honorarumfrage eines Sachverständigenverbandes zu kürzen.

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