Rechtsanwälte Deistler und Magg

Beratungsprotokoll wird abgeschafft

 

Das erst vor wenigen Jahren eingeführte und umstrittene Beratungsprotokoll bei Geldanlagen soll wieder abgeschafft werden. Stattdessen sollen Anlageberater ihren Privatkunden künftig eine „Geeignetheits-Erklärung“ vorlegen, wie einem Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums zu entnehmen ist. In dieser Erklärung soll erläutert werden, wie die Beratung auf die Präferenzen, Anlageziele und die sonstigen Merkmale des Kunden abgestimmt wurde. Zudem sollen Kunden etwas in der Hand haben, um im Zweifel vor Gericht beweisen zu können, wie die Beratung erfolgte. Die neue Geeignetheits-Erklärung muss Kunden auf einem dauerhaften Datenträger bereitgestellt werden. Die geplante Abschaffung der Beratungsprotokolle wird damit begründet, dass zwischenzeitlich europaweit einheitliche Aufzeichnungs- und Protokollierungspflichten die Protokolle überflüssig machen würden.

 

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