Rechtsanwälte Deistler und Magg

Forderung von sehr guten Englischkenntnissen ist keine Diskriminierung

Ein Unternehmen, das von Bewerbern für Programmieraufgaben sehr gute Englischkenntnisse verlangt, bleibt innerhalb der Grenzen eines legitimen unternehmerischen Ziels und verlangt nichts Unverhältnismäßiges, wenn Englisch in der Branche, in der das Unternehmen tätig ist, die vorherrschende Kommunikationssprache ist (Entscheidung des LAG Hamburg).

 

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