Übergewicht kein Kündigungsgrund
Die Verfahren zu vermeintlich oder tatsächlich diskriminierten Arbeitnehmern aufgrund von Übergewicht nehmen kein Ende.
Das ArbG Düsseldorf hat am 22.12.2015 eine Kündigung als unwirksam erachtet, die mit dem Übergewicht des Arbeitnehmers begründet worden war. Allerdings hat das Gericht eine Entschädigung wegen Benachteiligung wegen Behinderung abgelehnt, weil Übergewicht keine Behinderung im Sinne des AGG darstellt, wenn davon auszugehen ist, daß das Übergewicht nicht zu einer Einschränkung der Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers führt.